Funktionsverbgefüge
B2 · ~15 Minuten
Funktionsverbgefüge sind feste Verbindungen aus einem inhaltsarmen Verb (Funktionsverb) und einem Nomen, das die eigentliche Bedeutung trägt. Sie sind typisch für Verwaltungs-, Wissenschafts- und Mediensprache. Beispiele: 'zur Verfügung stellen' (= geben, bereitstellen), 'in Kauf nehmen' (= akzeptieren), 'Rücksicht nehmen' (= berücksichtigen), 'in Betracht ziehen' (= erwägen), 'zum Ausdruck bringen' (= ausdrücken), 'in Frage stellen' (= anzweifeln), 'eine Entscheidung treffen' (= sich entscheiden), 'einen Vorschlag machen' (= vorschlagen). Funktionsverbgefüge haben oft eine leichte Bedeutungsverschiebung: 'zum Ausdruck bringen' klingt feierlicher als 'ausdrücken'. Sie sind nicht trennbar im Sinne freier Kombinationen — die Präposition, der Artikel und das Nomen gehören fest zusammen. Typischer Lernerfehler: falsche Präposition oder Artikel. Regel: Funktionsverbgefüge muss man als ganze Einheit lernen, ähnlich wie Phrasen in anderen Sprachen.
- Die Firma stellt ihren Mitarbeitern Laptops zur Verfügung.
- Wir müssen einige Nachteile in Kauf nehmen.
- Bitte nimm Rücksicht auf die Nachbarn.
- Wir ziehen alle Alternativen in Betracht.
- Der Redner brachte seine Dankbarkeit zum Ausdruck.
- Diese Entscheidung stelle ich hiermit in Frage.
- Der Vorstand hat eine Entscheidung getroffen.
- Ich möchte einen Vorschlag zur Diskussion machen.
Wir müssen eine Entscheidung ___. (Funktionsverb)